Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen :

!! Hier finden Sie Informationen, keine Rechtsberatung ! Für detailierte Informationen müssen Sie

sich z.B. bei einem Rechtsanwalt oder z.B. Werkstatt aufklären/beraten lassen !!

 

# CORONA - NEWS - und ALLGEMEIN Vorschriften BITTE beachten KEINE REGULÄREN BÜROZEITEN MÖGLICH, nur unter vorangegangener elektronischer "Anmeldung" zu einer Terminabsprache können die geforderten Schutzmaßnahmen wirken !

BÜRO AB 26.01.2021 IM "HOME-OFFICE" PER WhatsApp ERREICHBAR Bitte haben Sie dafür Verständnis !

Momentan bis 31.05.2021 (!?!)

Fahrschule (Räume und KFZ) Bitte nur auf Aufforderung eintreten - Bitte nur IMMER 1 Person eintreten - Bitte VOR dem eintreten Schutzmaske (MNS - FFP2 oder höher) anlegen !

Auch auf dem Vorplatz 10 Meter vor Fahrschule (Begegnungsfläche) FFP2 Maskenpflicht !

Bitte auf MINDEST Abstand von 1,50 Meter achten !

Bitte keine Gruppenbildung (ab 2 Personen) im Bereich der Fahrschule (mehr als 10 Meter Abstand) !

MOMENTAN wird auch der Theorieunterricht Personen begrenzt (genaue Zahlen noch nicht bekannt) MÖGLICHERWEISE MAXIMAL ?4? Personen (d. h. 1 Fahrlehrer und 3 Schüler)

Im Kfz MAXIMAL 2 Personen (Ausnahme Prüfung) Seit 30.09.2020 "Stufe 2" ausgerufen ! U. a. Stärkere Einschränkungen !

Seit 11.01.2021 "LOCKDOWN 2 - VERLÄNGERUNG weitere Massnahmen unter anderem Maskenpflicht (MNS) auch im BEREICH VOR der Fahrschule z.B. Parkplatz Als Maske (MNS) ist der "einfache" Schutz NICHT mehr ausreichend sondern MUSS (Bayern) einen höheren Schutz erfüllen, das bedeutet MINDESTENS z.B. FFP2 Maske Standard oder höherwertig Aufdruck auf Maske : FFP2 (oder 3) MIT CE - Zeichen UND 4-stelliger Kontrollnummer oder einem Zertifikat !!

BITTE richtig anwenden - Maske über Mund UND NASE !

BITTE nicht mit uns ausdiskutieren - IST eine Auflage in Bayern !

LOCKDOWN 16.12.2020 LOCKDOWN Vorab Information : Büro / Fahrschulbetrieb / ALLE Seminare (ASF / FES) UNTERSAGT !!! Leider können dieses Jahr keine Anmeldungen z.B. auch ASF Seminare angenommen werden !!! Momentan leider in komplizierter Form in Bayern ! Sobald wir etwas klarer sehen werden wir Sie genauer informieren !

LOCKDOWN - Verlängerung 11.01.2021 LOCKDOWN - Verlängerung mit Bekanntgabe vom 11.01.2021 vom LRA Schweinfurt wurde die UNTERSAGUNG des Fahrschulbetriebes in BAYERN angeordnet, momentan bis 31.01.2021 ! "Shutdown" - Verlängerung am 19.01.2021 "Shutdown" - Verlängerung mit Bekanntgabe vom 20.01.2021 vom LRA Schweinfurt wurde die UNTERSAGUNG auf unbestimmte Zeit verlängert.

Momentane Aussicht in BAYERN bis 14.02.2021 29.01.2021 bestätigte Verlängerung auf 14.02.2021

Auch Seminare (ASF/FES) sind im Moment UNTERSAGT. Auch praktische Prüfungen sind UNTERSAGT

11.02.2021

Vorinformation (offizielle Bekanntgabe STEHT NOCH AUS) Re-Start 22.02.2021

NEUES Hygienekonzept u.ä. (Wechselunterricht und sonstiges) NOCH NICHT BEKANNT bzw. wird ständig angepasst.

 Mögliche "Ausgangssperren" (z.B. Nachtfahrten) müssen berücksichtigt werden.

Es gibt Bundesland-abhängig Fahrschulschließungen.

Je nach gültigen Auflagen können reguläre Fahrstunden-Blöcke zu 90min. unter Umständen nicht gefahren werden.

Eine Fahrstunde ist normal 45min.. Ein "Block" normal 90min. (2 Fahrstunden) z.B. bei Sonderfahrt Überland. 

Alternativ KANN erweiterung einer Fahrstunde auf 60/75 Minuten bei entsprechender Preisanpassung gefahren werden.

Die vorgeschriebenen "Blockfahrten" werden in der Regel aufgeteilt in Fahren / Lüften / Fahren (45/5/45)

PRÜFZEITEN  WURDEN  "VERLÄNGERT" - z.B.  Klassse B  45min. auf 55min./Klasse A 60min. auf 70min.

Seit 02.09.2021    3-G-Regelung

Fahrschulbesuch   nur    GENESEN  oder  GEIMPFT  oder  GETESTET  jeweils mit Nachweis !!!

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AM15  auch in Bayern möglich !  Regelung gilt nur in Deutschland, EU-Regelung evtl. abweichend. 

 

Ab 01.04.2021  Führerschein B197 ("Automatik" ohne Eintrag 78) möglich!

 

 

Weitere Änderungen zum 01.01.2021 *** * TÜV Gebühen haben sich erhöht * TÜV Prüfzeiten praktisch werden verlängert (z.B. Pkw von 45min. auf 55min.) * MWSt Satz steigt wieder von 16% (5%) auf 19% (7%) * Öko-Steuer wird eingefügt ZU GUT DEUTSCH = Alle Preise steigern sich für 2021 Hygiene Regeln (Vorschriften) werden angepasst Januar 2021 Mund-Nase-Schutz ist in BAYERN FFP2 Maske oder höher "Medizinische Maske" (im Moment) in Bayern NICHT Ausreichend Ab 2021 "neue" Automatikregelung SOLL in Kraft treten ! (Geplanter Start WAR Juli 2020) Antragstellung im Moment (Januar 2021) NICHT MÖGLICH. 06.05.2020 Regulärer Start geplant ab 11.05.2020 (möglich) ! ABER nur unter besonderen AUFLAGEN ! LEIDER sind aber noch nicht alle Auflagen bekannt ! Momentan "Nachschulung" ASF und "Punkt-abbau" FES UNTERSAGT ! 27.04.2020 Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gültig ab 28.04.2020 inklusive Anpassung (i.d.R. Erhöhung) des Bußgeldkataloges z.B. ab 21 km/h i.g.O. bzw. 26 km/h a.g.O. Regel-Fahrverbot 4 Wochen 27.04.2020 Geschäfte (auch Fahrschule) nur noch mit Schutzmaske o.ä. (MNS) betreten ! 16.04.2020 CORONA - Lockdown Verschiebung des Enddatums vom 19.04. auf mögliches Ende ? 04.05.2020. 19.03.2020 CORONA - Lockdown Seit dem 18.03.2020 wird den Fahrschulen in Bayern von Seiten des Bayerischen Innenministeriums jeglicher Fahrschulbetrieb UNTERSAGT. Das beinhaltet momentan auch alle Seminare (ASF und FeS) und alle Fortbildungen (BKF). Eventuelles Ende Lockdown ? 19.04.2020. Dezember 2019 - Einführung der "Fahrelaubnisklasse" B 196 ( Seminar für Klasse B Erweiterung auf "A1 eingeschränkt") Eventuelle Änderungen zum Fahreignungsseminar (FeS) im Mai 2020. Jan 2016 Verkehrsgerichtstag in Goslar 27. bis 29 Jan. Themen u.a. Alkohol MPU kleiner 1,6 Promille, Dashcam, Fahrlehrerrecht, ...

*NEU-NEU-NEU* Mitteilung des Bayerischen Innenministeriums vom 03.04.2014

bei FREIWILLIGER Teilnahme wird eine Mindestanzahl (6 TN) von Teinehmern nicht mehr gefordert!!

BIS zu 4 Punkte "Abbau" möglich. Mehr unter Seminare und Kurse!

 

01.04.2015 "Erste Hilfe" bzw. LSM 9 UE (Unterrichtseinheiten á 45 min) 01.11.2014 Pflicht Reifenkontrollsystem für Neuzulassungen

01.07.14     WarnwestenPFLICHT (ähnlich Warndreieck, Verbandskasten) für mehrspurige Kfz wird

                   eingeführt. In vielen ausländischen Staaten längst eingeführt. Im Ausland bis 600€

                   Strafe (lt.Automobilclub)

 

01.05.14     FAER (FAhrEignungsRegister) - wird eingeführt

                   FES (FahrEignungsSeminar; Punkt-abbau teilweise möglich)

 

30.04.14     ASP - "Punkteabbau-Seminar" wird mehr oder weniger abgeschafft, ersetzt durch FES

 

01.04.14      "Als die Bilder laufen lernten"- Theorieprüfung wird durch mehr bewegte Bilder/

                     Filme ergänzt.

 

Jan. 2014      Telefonanlage ausgefallen. (unbemerkt! wahrscheinlich Mitte Jan) 29.01. betriebsbereit! 

 

23.08.13     U R L A U B; vom 26.08. bis 31.08.13 keiner erreichbar!

 

25.04.13     "Eine Schlappe für Ramsauer" (stern.de) Meldung von 06.28 Uhr!

                     Verkehrsausschuss des Bundestags votiert am Mittwoch für Beibehaltung des Punkte-

                     abbaus! Seminare voraussichtlich aber in anderer Form und geändertem Punkterabatt,

                     z.B. 2 statt 4.

                     Einführung ???? (möglicher Termin 01.02.2014)

 

April 2013     ADAC Pannenstatistik 2012 - Häufigste 'Panne - Batterie, auch bei Neuwagen.

 

01.04.13      Kein Aprilscherz - geänderte STVO Fassung und neu geänderter Bußgeldkatalog

 

01.03.13       aktuelles Versicherungskennzeichen, z. B. Mofa25, Klasse AM müssen montiert sein.

 

19.01.2013- "Neuer Führerschein" eingeführt 

 

Dez. 2012  - Punktereform ausgesetzt / verschoben

 

März 2012  Verkehrsminister Peter Ramsauer schlägt die Reform des VZR (Verkehr Zentral Register)

                    vor. Umbenannt in Fahreignungsregister.

                    Neue Punkte Zuordnung und kein Punkte Abbau mehr ab 2013 !!

 

Auszug aus Pressemitteilung des Ministeriums!

Ramsauer: "Das Ziel der Neuregelung ist mehr Verkehrssicherheit. Wir wollen das Verkehrszentralregister und das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter machen. Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. So können wir die Fahreignung derjenigen, die unbelehrbar und wiederholt gegen die Verkehrsregeln verstoßen, bewerten und registrieren. Diesen Fahrern wird zu einem bestimmten Zeitpunkt die Fahrerlaubnis entzogen, um die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen."

 

 ab 2012     - zur Theorieprüfung werden Filmsequenzen abgespielt

                  - Ablauf der Kfz HU wird erweitert

 

01.03.12       aktuelles Versicherungskennzeichen, z. B. Mofa25, Klasse M/S müssen montiert sein.

 

Herbst 2011   Wechselkennzeichen verschoben

 

Mitte 2011      Wechselkennzeichen ?

 

Mai   2011     Verkehrsminister Peter Ramsauer erlässt Verordnung, Motorradkennzeichen

                       mit 18 cm bis 22 cm (bisher 28 cm) zuzulassen.

 

01.03.11       Versicherungskennzeichen, z. B. Mofa25, Klasse M/S müssen montiert sein.

 

28.02.11       Versicherungskennzeichen verlieren um Mitternacht Gültigkeit !!

 

07.02.11       Neufahrzeuge(-modelle) müssen mit Tagfahrlicht (TFL) ausgestattet sein
                       Neu auf den Markt gekommene Fahrzeuge müssen Tagfahrlicht haben

                       Es besteht keine NachrüstPFLICHT, es ist jedoch sehr empfehlenswert !

                       Achten Sie auf zugelassene TFL sonst erlischt die gesamte Betriebserlaubnis ihres

                       Kfz - außerdem Punkte in Flensburg. Ebenso bei der Postionierung des TFL !

 

Feb. 2011       E 10 „Bio-Kraftstoff“ ?? hält Einzug an deutschen Tankstellen

                         ( Beimischung Ethanol wird von 5% auf 10% erhöht )

   
 

01.01.2011    Der Modellversuch - Begleitetes Fahren mit 17 - hat die 5-jährige „Probephase“

                        erfolgreich (laut Untersuchung DVR etwa ein Viertel weniger Verstöße und Unfälle)

                        abgeschlossen und wird Dauerrecht.

 

                         FSF- (Probezeitverkürzung) wird gestrichen. Keine positiven Auswirkungen

                         nachweisbar.

 

Kalenderwoche 48   26.11.2010 Bundesrat stimmt Änderung zu; 03.12.2010 Bundesgesetzblatt

                              dazu erschienen; tritt am 04.12.2010 in Kraft !

                              Winterreifenpflicht für ALLE Kfz in Deutschland!

                              Winterreifenpflicht ? - ein eindeutiges JEIN !

                              StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (3a)